Ablauf und Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapien können in der Regel über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden. In den Therapie vorgeschalteten probatorischen Sitzungen sollen der Anlass der Therapie benannt, eine Problemanamnese aufgestellt und die Entscheidung für eine Therapie getroffen werden. Im Einvernehmen zwischen Patient und Therapeut wird der Antrag zur Übernahme der Kosten bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Im Zuge einer Verhaltenstherapie kann eine Kurzzeit- (25 Stunden) oder Langzeittherapie (45 Stunden) beantragt werden. Nach Bewilligung des Antrages kann mit der Behandlung begonnen werden. Nach Beendigung der Therapie ist es bei Bedarf möglich einen Fortführungsantrag zu stellen.

 

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Die Psychotherapien werden auch von den privaten Versicherungen und der Beihilfe nach den individuellen Versicherungsbedingungen des Patienten erstattet.

 

Selbstzahler

Die Kosten der Psychotherapie können auch durch die Person selbst getragen werden. Hierzu wird in einem persönlichen Gespräch vor der Behandlung über den Verlauf, die Dauer, die Art und die Kosten informiert.