Psychotherapien können beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) durch die Bezirksämter finanziert werden. Dabei besteht die Möglichkeit verschiedener therapeutischer Settings. Es können 2mal wöchentlich Sitzungen stattfinden oder 1mal wöchentlich, wobei eine 14tägige begleitende Elternarbeit vorgesehen ist. Als drittes Setting steht eine psychotherapeutische Kurzzeittherapie, die als Hilfe in Krisensituationen anzusehen ist, zur Wahl. Sie umfasst einen Zeitraum von etwa einem halben Jahr und beinhaltet 30 Sitzungen. Die Indikation der KJHG erfolgt durch die Fachdienste der Bezirksämter.
Psychotherapien können auch über gesetzliche Krankenkassen, private Krankenversicherungen oder die Beihilfe abgerechnet werden. In diesem Bereich gibt es zum einen die Kurzzeittherapie über 25 Stunden, und zum anderen die Langzeittherapie über 45 Stunden, bei der im Falle einer Kinderpsychotherapie zusätzlich 11 Stunden für die Einbeziehung von Bezugspersonen beantragt werden können. Hierbei finden therapeutische Sitzungen in der Regel wöchentlich statt.
Therapien können durch mehreren Verlängerungsschritte in einem Umfang von bis zu zwei Jahren bewilligt werden.
Beratungen sind kostenlos.